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Titel: Kein konkludenter Vertragsschluss in höheren Spannungsebenen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: VI 5 U 3/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23078039 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 139

Kein konkludenter Vertragsschluss in höheren Spannungsebenen

– OLG Düsseldorf Urteil vom 02.03.2023 – VI 5 U 3/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Rechtsgrundsätze zum konkludenten Abschluss eines Versorgungsvertrags können in höheren Spannungsebenen in der Regel schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil eine (vertragslose) Zuordnung der Marktlokation zu einem Versorger, mit dem der Letztverbraucher noch keinen Stromversorgungsvertrag geschlossen hat, ausscheiden muss. Einem konkludenten Vertragsschluss durch Annahme…
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