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Titel: Stromverbrauch ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.05.2022
Aktenzeichen: EnZR 54/21 - Verbrauchsstelle Goldbuschfeld
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22063852 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 240

Stromverbrauch ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage

– BGH, Urteil vom 10.05.2022 – EnZR 54/21[1] – Verbrauchsstelle Goldbuschfeld[2]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Entnimmt ein Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist, nach Beendigung der Ersatzversorgung durch Zeitablauf gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2. EnWG ohne Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags an einer Lieferstelle weiter Strom, so begründet dies weder ein Grundversorgungsverhältnis, noch…
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