Titel: Werbung für Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.03.2025
Aktenzeichen: I ZR 65/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090654
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 230
Werbung für Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern
– BGH, Urteil vom 27.03.2025 – I ZR 65/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Der Umfang der Informationen, die ein Unternehmer bei einer Aufforderung zum Kauf über die Art der Preisberechnung zu erteilen hat (§ 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG/Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Richtlinie 2005/29/EG), ist anhand aller tatsächlichen Umstände dieser Aufforderung zum Kauf und anhand des Kommunikationsmediums zu beurteilen. Es kommt auch darauf an, ob die in Rede stehenden Informationen – hier der…