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Titel: Werbung für Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.03.2025
Aktenzeichen: I ZR 65/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090654 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 230

Werbung für Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern

– BGH, Urteil vom 27.03.2025 – I ZR 65/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Umfang der Informationen, die ein Unternehmer bei einer Aufforderung zum Kauf über die Art der Preisberechnung zu erteilen hat (§ 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG/Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Richtlinie 2005/29/EG), ist anhand aller tatsächlichen Umstände dieser Aufforderung zum Kauf und anhand des Kommunikationsmediums zu beurteilen. Es kommt auch darauf an, ob die in Rede stehenden Informationen – hier der…
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