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Titel: Wasserversorger, Gemeinden oder Privatpersonen haben ein Recht auf sauberes Grundwasser, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 03.10.2019
Aktenzeichen: C 197/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umweltschutzrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 19005489 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 338

Wasserversorger, Gemeinden oder Privatpersonen haben ein Recht auf sauberes Grundwasser, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird

- EuGH, Urteil (Vorlageentscheidung) vom 03.10.2019 - C 197/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Art. 288 AEUV sowie Art. 5 Abs. 4 und 5 und Anhang I Punkt A Nr. 2 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sind dahin auszulegen, dass, sofern die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zur Verunreinigung des betroffenen Grundwassers beiträgt, natürliche und juristische Personen wie die Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens von den…

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