Titel: Keine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung
Behörde / Gericht:
Kammergericht Berlin
Datum: 21.03.2025
Aktenzeichen: MK 1/22 EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090354
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2025, Seite 171
Keine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung
– KG Berlin, Urteil vom 21.03.2025 – MK 1/22 EnWG –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung Gas und Strom ist unzulässig; auch krisenbedingt erhöhte Beschaffungspreise rechtfertigen keine Preisunterschiede für die gleiche Leistung.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Beklagte, ein Grundversorger für Gas, berechnete für den Zeitraum vom 02.12.2021 bis zum 30.04.2022 Neukunden für…