Titel: Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen zum Lärmschutz
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 23.01.2025
Aktenzeichen: 7 C 4.24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090185
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 05/2025, Seite 142
Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen zum Lärmschutz
– BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 – 7 C 4.24 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen zu ihr erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in Brandenburg. Diese…