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Titel: Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.10.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 264/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006584 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 19

Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO

- BGH, Urteil vom 27.10.2021 - VIII ZR 264/19 -*

Leitsatz des Gerichts:

Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Heizkostenabrechnung. In einer Mainzer Dachgeschosswohnung war bei Einzug der Mieterin und Beklagten der Wärmemengenzähler defekt. Der Vermieter und Kläger…

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