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Titel: Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 721/18 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005446 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, 306

Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2019 - VI-3 Kart 721/18 [V] -*

Leitsätze des Gerichts:

1. Methodik

  1. Angesichts der Komplexität der Törnquist- und der Malmquist- Methode in Abhängigkeit von der jeweils verfügbaren Datengrundlage ist keine Methode als deutlich überlegen einzustufen. Der BNetzA steht deshalb bei der Auswahl der Methode ein Beurteilungsspielraum zu.
  2. Die Residualbetrachtung zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Bestandteile ist mit § 9 Abs. 1 und 3 S. 1 ARegV vereinbar. § 9 Abs. 1 ARegV gibt nicht zwingend die getrennte Ermittlung von vier Einzelwerten…
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