Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela

Frau Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger arbeitet seit 2018 für die Redaktion und das Online-Portal der "Versorgungswirtschaft".

Von Februar 1991 bis Juni 2008 war Frau Schmidt-Schlaeger als Rechtsanwältin tätig beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (früher VDEW) im Bereich Recht und Umwelt in Frankfurt am Main und Berlin. Zum 1. Februar 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der BDEW-Landesgruppe Strom Hessen/Rheinland-Pfalz in Frankfurt berufen, ab Juni 2008 Geschäftsführerin des neu gegründeten, fusionierten Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. – LDEW – mit den Sparten Gas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser in Mainz.

Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Werke zum Energiewirtschaftsrecht: „Gesetzessammlung Energierecht“ [Die wichtigsten Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung, Band 1 und 2 (Herausgeberin, zuletzt 9. Ausgabe 2010)] „Grundlagen des Energierechts“ [Herausgeberin, Autorin des Beitrags „Netzzugang in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft“ (2004)] sowie des „Praxiskommentar zum Energierecht“ [Autorin der Kommentierung des § 20 EnWG und der Netzzugangsverordnung Strom (zuletzt Ergänzungslieferung 7/2015)].

Frau Schmidt-Schlaeger hat einen Sohn und lebt in Frankfurt am Main.

Titel: Entschädigung für Einspeisemanagement bei EEG-Anlagen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 28.06.2022
Aktenzeichen: XIII ZR 4/21 – Windpark Högel
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, EU-Recht
Dokumentennummer: 22063853 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 242

Entschädigung für Einspeisemanagement bei EEG-Anlagen

– BGH, Urteil vom 28.06.2022 – XIII ZR 4/211 – Windpark Högel

Leitsatz des Gerichts:

  1. Der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 bemisst sich bei einem direkt vermarktenden Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht allein nach der entgangenen Marktprämie gemäß §§ 19 und 20 EEG 2017. Vielmehr ist auch die Vergütung zu ersetzen, die der Anlagenbetreiber ohne die vom Netzbetreiber wegen eines Netzengpasses veranlasste Einspeisereduzierung aufgrund eines Direktvermarktungsvertrags von seinem Vertragspartner erhalten hätte.
  2. Die in § 51 Abs. 1 EEG…
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