Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela

Frau Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger arbeitet seit 2018 für die Redaktion und das Online-Portal der "Versorgungswirtschaft".

Von Februar 1991 bis Juni 2008 war Frau Schmidt-Schlaeger als Rechtsanwältin tätig beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (früher VDEW) im Bereich Recht und Umwelt in Frankfurt am Main und Berlin. Zum 1. Februar 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der BDEW-Landesgruppe Strom Hessen/Rheinland-Pfalz in Frankfurt berufen, ab Juni 2008 Geschäftsführerin des neu gegründeten, fusionierten Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. – LDEW – mit den Sparten Gas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser in Mainz.

Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Werke zum Energiewirtschaftsrecht: „Gesetzessammlung Energierecht“ [Die wichtigsten Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung, Band 1 und 2 (Herausgeberin, zuletzt 9. Ausgabe 2010)] „Grundlagen des Energierechts“ [Herausgeberin, Autorin des Beitrags „Netzzugang in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft“ (2004)] sowie des „Praxiskommentar zum Energierecht“ [Autorin der Kommentierung des § 20 EnWG und der Netzzugangsverordnung Strom (zuletzt Ergänzungslieferung 7/2015)].

Frau Schmidt-Schlaeger hat einen Sohn und lebt in Frankfurt am Main.

Titel: Gaspreis-Erhöhung ohne persönliche Information des Kunden
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 02.04.2020
Aktenzeichen: C-765/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005836 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 146

Gaspreis-Erhöhung ohne persönliche Information des Kunden

- EuGH, Urteil vom 02.04.2020 - C-765/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemein - same Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG in Verbindung mit deren Anhang A Buchst. b und c ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass Tarifänderungen, die den Kunden nicht persönlich mitgeteilt worden sind, von einem Gasversorger letzter Instanz nur zu dem Zweck vorgenommen werden, den Anstieg der Bezugskosten von Erdgas ohne…

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