Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela

Frau Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger arbeitet seit 2018 für die Redaktion und das Online-Portal der "Versorgungswirtschaft".

Von Februar 1991 bis Juni 2008 war Frau Schmidt-Schlaeger als Rechtsanwältin tätig beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (früher VDEW) im Bereich Recht und Umwelt in Frankfurt am Main und Berlin. Zum 1. Februar 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der BDEW-Landesgruppe Strom Hessen/Rheinland-Pfalz in Frankfurt berufen, ab Juni 2008 Geschäftsführerin des neu gegründeten, fusionierten Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. – LDEW – mit den Sparten Gas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser in Mainz.

Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Werke zum Energiewirtschaftsrecht: „Gesetzessammlung Energierecht“ [Die wichtigsten Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung, Band 1 und 2 (Herausgeberin, zuletzt 9. Ausgabe 2010)] „Grundlagen des Energierechts“ [Herausgeberin, Autorin des Beitrags „Netzzugang in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft“ (2004)] sowie des „Praxiskommentar zum Energierecht“ [Autorin der Kommentierung des § 20 EnWG und der Netzzugangsverordnung Strom (zuletzt Ergänzungslieferung 7/2015)].

Frau Schmidt-Schlaeger hat einen Sohn und lebt in Frankfurt am Main.

Titel: Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.07.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 806/18 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005445 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 303

Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2019 - VI-3 Kart 806/18 [V] -*

Leitsatz des Gerichts:

Das Zuschlagsverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung in Form eines Mischpreisverfahrens mit einem für alle Gebote gleichermaßen geltenden, anhand der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit zu ermittelnden Gewichtungsfaktor ist zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Senatsentscheidung nicht mehr erforderlich und angemessen. Der mit ihm einhergehende Eingriff in die Interessen der Anbietertechnologien mit hohen Arbeitsgrenzkosten ist jedenfalls bei einem…

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