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Schiepel, RA André

André A. Schiepel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner der Kanzlei maat Rechtsanwälte Späth und Partner, München

Herr Schiepel vertritt und berät seine Mandanten in allen Gebieten des Arbeitsrechts vom Kündigungsschutzverfahren bis zur Unternehmensumstrukturierung. Besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben dem kollektiven Arbeitsrecht und dem Tarifrecht auch das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes.

Herr Schiepel ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebt mit seiner Familie in München.

Titel: Beginn der Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.03.2012
Aktenzeichen: – 8 AZR 37/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12002021 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 301

Beginn der Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG

- BAG, Urteil vom 15.3.2012 - 8 AZR 37/11 -

Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG (zwei Monate) beginnt mit dem Zugang der Ablehnung der Bewerbung, jedoch nicht vor Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung. Die Kenntnis von der Benachteiligung ist dann gegeben, wenn der Betroffene die Indiztatsachen kennt, auf die er seinen Anspruch stützen kann.

Der Kläger im vorliegenden Verfahren machte einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geltend. Er hatte sich (im öffentlichen Dienst) auf eine Stelle beworben, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens seine…

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