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Titel: Verfristete Ablehnung eines Teilzeitverlangens und daraufhin ausgesprochene Änderungskündigung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.01.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 860/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 15003617 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 288

Verfristete Ablehnung eines Teilzeitverlangens und daraufhin ausgesprochene Änderungskündigung

- BAG, Urteil vom 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 -

Eine Arbeitnehmerin hatte beim Arbeitgeber Teilzeitarbeit für Juli 2012 beantragt. Die Klägerin reichte hierzu ein Schreiben beim Arbeitgeber ein, in dem sie ihren zukünftigen Arbeitszeitwunsch einschließlich der Verteilung der Arbeitszeit und Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit darlegte. Das Schreiben schloss mit dem Satz: Ich hoffe, dass das auch Bs Vorstellungen entspricht und warte auf seine/ihre Rückmeldung.

Im Februar 2012 übersandte die Arbeitnehmerin ein Formular einer Kindertagesstätte, in dem sie die…

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