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Titel: Fortgesetzter Arbeitszeitbetrug rechtfertigt regelmäßig eine außerordentliche Kündigung
Behörde / Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht (in Frankfurt am Main)
Datum: 17.02.2014
Aktenzeichen: 16 Sa 1299/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14003194 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 336

Fortgesetzter Arbeitszeitbetrug rechtfertigt regelmäßig eine außerordentliche Kündigung

- LAG Hessen, Urteil vom 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 -

Der Kläger hatte mehrfach beim Betreten und Verlassen des Betriebes seine Zeiterfassungskarte so manipuliert, dass sie die Pausenzeiten nicht ordnungsgemäß erfassen konnte. An insgesamt 16 Arbeitstagen erfolgte daher keine, der tatsächlichen Tätigkeit entsprechende Zeiterfassung. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos, nachdem er dies aufgedeckt hatte.

Das LAG Hessen wies die Kündigungsschutzklage letztinstanzlich ab. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht hatte…

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