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Titel: Pflicht zur Durchführung des BEM trotz voller Erwerbsminderungsrente des Arbeitnehmers
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.05.2015
Aktenzeichen: 2 AZR 565/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 16003765 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 63

Pflicht zur Durchführung des BEM trotz voller Erwerbsminderungsrente des Arbeitnehmers

- BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 -

Die Genehmigung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist kein Beleg dafür, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nutzlos ist.

Die Beklagte hatte den Kläger wegen einer lang andauernden Erkrankung personenbedingt gekündigt. Der Kläger hatte eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente unmittelbar vor Ausspruch der Kündigung zugesprochen erhalten. Die Beklagte hatte ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht durchgeführt oder angeboten.

Das BAG hat der Klage gegen die Kündigung stattgegeben. Es hatte zwar…

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