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Titel: Beginn der Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.03.2012
Aktenzeichen: – 8 AZR 37/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12002021 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 301

Beginn der Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG

- BAG, Urteil vom 15.3.2012 - 8 AZR 37/11 -

Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG (zwei Monate) beginnt mit dem Zugang der Ablehnung der Bewerbung, jedoch nicht vor Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung. Die Kenntnis von der Benachteiligung ist dann gegeben, wenn der Betroffene die Indiztatsachen kennt, auf die er seinen Anspruch stützen kann.

Der Kläger im vorliegenden Verfahren machte einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geltend. Er hatte sich (im öffentlichen Dienst) auf eine Stelle beworben, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens seine…

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