Titel: Außerhalb eines Aufhebungsvertrages oder Prozessvergleichs abgeschlossene, vorformulierte Ausgleichsquittung ist im Regelfall kein negatives Schuldanerkenntnis
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA André Schiepel
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 23.10.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 5 AZR 135/12
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002806
             ebenso Versorgungswirtschaft 5/2014, Seite 139
        
    
    
Außerhalb eines Aufhebungsvertrages oder Prozessvergleichs abgeschlossene, vorformulierte Ausgleichsquittung ist im Regelfall kein negatives Schuldanerkenntnis
- BAG, Urteil vom 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 -
Die Parteien stritten über noch offene Vergütungsansprüche (Equal Pay). Der beklagte Arbeitgeber wandte gegen die Ansprüche des Arbeitnehmers ein, dass dieser bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und Aushändigung der Arbeitspapiere eine »Empfangsbestätigung« unterschrieben habe, auf dem folgender Text enthalten war:
»Ausgleichsquittung
Die Parteien sind darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis rechtswirksam zum 31.1.2010 beendet worden ist. Beide Parteien erkennen dieses Beschäftigungsende unwiderruflich an und…
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