Titel: BAG: CGZP kann keine Tarifverträge abschließen
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 14.12.2010
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 1 ABR 19/10 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11000464
             ebenso Versorgungswirtschaft 02/2011, S. 51
        
    
    
BAG: CGZP kann keine Tarifverträge abschließen
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) im eigenen Namen Tarifverträge schließen kann. Über die Tariffähigkeit der CGZP wurde seit ihrer Gründung in Literatur und Rechtsprechung heftig gestritten.
Bei der CGZP handelt es sich um eine Spitzenorganisation verschiedener christlicher Gewerkschaften (CGM, DHV und GÖD). Alleinige satzungsmäßige Aufgabe der CGZP ist der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Die CGZP…
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