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Titel: BAG: CGZP kann keine Tarifverträge abschließen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 14.12.2010
Aktenzeichen: – 1 ABR 19/10 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11000464 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2011, S. 51

BAG: CGZP kann keine Tarifverträge abschließen

Die Entscheidung betrifft die Frage, ob die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) im eigenen Namen Tarifverträge schließen kann. Über die Tariffähigkeit der CGZP wurde seit ihrer Gründung in Literatur und Rechtsprechung heftig gestritten.

Bei der CGZP handelt es sich um eine Spitzenorganisation verschiedener christlicher Gewerkschaften (CGM, DHV und GÖD). Alleinige satzungsmäßige Aufgabe der CGZP ist der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Die CGZP…

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