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Titel: (Keine) unzulässige Beeinflussung der Betriebsratswahl?
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.10.2017
Aktenzeichen: 7 ABR 10/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 18004676 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 157

(Keine) unzulässige Beeinflussung der Betriebsratswahl?

- BAG, Beschluss vom 25.10.2017 - 7 ABR 10/16 -

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Die Betriebsratswahl war von Arbeitnehmern angefochten worden, die behaupteten, der Arbeitgeber habe entgegen § 20 Abs. 2 BetrVG verbotenerweise versucht, die Betriebsratswahl zu beeinflussen.

§ 20 Abs. 2 BetrVG verbietet die Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen bzw. durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen. Dabei ist als Nachteil jedes Übel zu verstehen, das geeignet ist, die freie Meinungsbildung zu…

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