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Titel: Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber und Missbrauchskontrolle im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 03.12.2013
Aktenzeichen: 7 AZR 290/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002855 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 167

Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber und Missbrauchskontrolle im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes

BAG, Urteil vom 3.12.2013 - 7 AZR 290/12 -

Die Parteien streiten über die Entfristung eines Arbeitsverhältnisses. Zwischen der Klägerin und der Beklagten, einer ARGE, bestand bis Ende 2010 ein Arbeitsverhältnis. Zuvor war die Klägerin auf demselben Arbeitsplatz, dort aber aufgrund eines Arbeitsvertrages mit der Bundesagentur für Arbeit, beschäftigt worden. Die Bundesagentur hatte ihr die folgende Tätigkeit bei der ARGE vermittelt. Die Arbeitnehmerin hatte sich auf Basis dieser Vermittlung auf die Stelle beworben und war, ohne Vorstellungsgespräch, übernommen worden. Im…

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