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Steuerbefreiung E-Autos

15.10.2025 Der Kauf von Elektroautos soll mit einer längeren Steuerbefreiung attraktiver werden. Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition wurde daher vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31.12.2035 zu verlängern. Damit werden die Halter reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden, so das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG).

Die Bundesregierung will die Elektromobilität mit verschiedenen Maßnahmen fördern. Erste Maßnahmen gab es bereits im steuerlichen Investitionssofortprogramm, wie die arithmetisch-degressive AfA und die Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei Dienstwagen. Der Gesetzesentwurf vom 15.10.2025 sieht nun die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene oder umgerüstete E-Autos vor.

Demzufolge sollen nun bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassene oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstete Elektrofahrzeuge i.S.d. § 9 Abs. 2 KraftStG ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein (§ 3d Abs. 1 KraftStG-E). Die Befreiung soll jedoch längstens bis zum 31.12.2035 gewährt werden. Damit würden sich die aktuell geltenden Fristen um jeweils fünf Jahre nach hinten verschieben. Dies soll einen Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung geben, um lange davon profitieren zu können. Das Gesetzgebungsverfahren soll dem Vernehmen nach bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen werden. Die konkrete Entlastung für Käufer von E-Autos taxiert das Finanzministerium auf 50 Mio. € im kommenden Jahr. Die Summe soll in den nächsten Jahren auf bis zu 380 Mio. € im Jahr 2030 steigen.

– MS –

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