Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Boom bei Batteriespeicheranschlüssen

17.10.2025 Die Flut von Anträgen für Batteriespeicheranschlüsse stellt die deutschen Netzbetreiber vor erhebliche Probleme. Nach Auskunft der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW liegen ihnen knapp 700 Anträge mit einer kumulierten Leistung von 250 Gigawatt (GW) vor. Hinzu kommen Anträge in den Verteilnetzen. Die Tendenz ist weiterhin steigend. In Summe sind diese Anträge dreimal so hoch wie die Spitzenlast in Deutschland. Dieser Boom im Bereich Batteriespeicher lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass diese mittlerweile kostengünstig zu installieren sind und dadurch attraktive Renditen ermöglichen.

Die Anträge für Speicher übersteigen die Kapazitäten der Netzbetreiber. Wichtige Projekte wie Rechenzentren, Industrieanlagen oder Back-up-Kraftwerke müssten warten, weil die Anschlusskapazitäten mit spekulativen Speicheranträgen belegt sind. Der Wert liege deutlich über den Annahmen der Bundesnetzagentur (BNetzA): Im Netzentwicklungsplan 2023 werden für 2037 rund 24 GW Anschlussleistung für Batteriespeicher angenommen. Der Netzentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungselement für den Ausbau der Stromnetze.

Als Lösung hat 50Hertz ein neues Vergabeverfahren vorgeschlagen, das Projektreife und Netzverträglichkeit in den Mittelpunkt stellt. „Antragsteller sollten Nachweise über Flächensicherung, Fortschritte im Genehmigungsverfahren und detaillierte Anlagen- und Anschlusskonzepte vorlegen“, zitiert das „Handelsblatt“ den Unternehmenssprecher. Außerdem sollen Bewerber ihre Bonität belegen müssen. Diese Kriterien sollen dann die Priorisierung bei der Vergabe beeinflussen, möglicherweise im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit wiederkehrenden Zyklen.

Batteriespeicher spielen im Stromversorgungssystem künftig eine tragende Rolle. Sie helfen dabei, Phasen mit niedriger Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zumindest stundenweise zu überbrücken. Damit können sie auch Preisspitzen dämpfen, weil sie das Stromangebot in Knappheitsphasen vergrößern. Allerdings wird angenommen, dass viele Netzanschlussbegehren unausgereift sind – ohne konkretes Konzept, ohne gesichertes Grundstück, ohne Finanzierungskonzept. Die Speicherbranche verlangt daher eine qualitative Sortierung, die den Reifegrad eines Projektes ebenso berücksichtigt wie deren Systemdienlichkeit.

Die Branche fordert ein Eingreifen der BNetzA, diese sieht bislang allerdings keinen Regelungsbedarf. Der geltende Rechtsrahmen biete genügend Möglichkeiten, um Anschlussbegehren zu priorisieren. Sie verweist auf die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) von 2007. Die ÜNB wollen eine eigene Regelung. Sie argumentieren, die KraftNAV sei als Rechtsgrundlage für den jetzt vorliegenden Umfang nicht geeignet.

– MS –

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche