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Infrastrukturgesetz – Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen

17.10.2025 Das Gesetz, das die Verteilung der 100 Mrd. € für Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ regelt, fand im Bundesrat die erforderliche Mehrheit. Das Sondervermögen war im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung geschaffen worden. Die Mittel werden nun nach dem sog. Königsteiner Schlüssel unter den Ländern verteilt. Ein Drittel des Länderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen.

Die Länder können die ihnen zugewiesenen Mittel für Infrastrukturinvestitionen in folgenden Bereichen einsetzen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhauswesen und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Das Gesetz legt zudem fest, in welchem Zeitraum die Mittel zu verwenden sind und welche Berichtspflichten gegenüber Bund und Ländern bestehen.

Bund, Länder und Kommunen stünden vor großen Herausforderungen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Einerseits gelte es, die Folgen globaler Krisen zu bewältigen, andererseits zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Energiewende voranzubringen. Eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur sei Voraussetzung dafür, staatliche Aufgaben effizient zu erfüllen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders Länder und Kommunen stünden vor einem erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf – etwa in Schulen und Kitas, im Verkehrssektor, bei Energie- und Wärmenetzen, in Krankenhäusern, der digitalen Infrastruktur und im Bevölkerungsschutz. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen diese Defizite gezielt abgebaut werden.

Das Gesetz wird nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

– BRat –

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