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Kostenprüfung zum Basisjahr Gas 2025 beginnt

12.01.2026 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Festlegungsverfahren der Vorgaben zur „Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 13 EnWG“ eingeleitet. Es betrifft die im Vorlauf zur 5. Regulierungsperiode (RegP von 2028 bis 2032) erforderliche Datenerhebung. Auf der Grundlage des Basisjahres Gas 2025 folgt dann die Kostenprüfung für alle Gasverteilnetzbetreiber, in der das Ausgangsniveau zur Ermittlung der Erlösobergrenzen für diese 5. RegP festgelegt wird. Erstmalig werden dabei die Regelungen für den neuen Regulierungsrahmen relevant, den die BNetzA im Dezember 2025 veröffentlicht hat: der neue Regulierungsrahmen „RAMEN Gas“, und die Gasnetzentgeltfestlegung „GasNEF“. Diese Festlegungen lösen die bisher gültigen Vorschriften nach der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung ab.

Die 5. RegP umfasst wieder 5 Jahre, ab der 6. Periode wird der Zeitraum auf 3 Jahre verkürzt. Das ermittelte Kostenniveau wirkt sich demnach wie bisher über einen fünfjährigen Zeitraum auf die Erlössituation der Netzbetreiber aus. Am 12.01.2026 hat die BNetzA einen Erhebungsbogen für die Datenerhebung im Entwurf veröffentlicht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 03.02.2026.

Hinsichtlich des neuen Erhebungsbogens sowie der Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts ergeben sich keine grundlegenden Änderungen. Änderungen gelten allerdings hinsichtlich der Fristen zur Übermittlung der Daten: Die Gasverteilnetzbetreiber im Regelverfahren müssen die vollständigen Unterlagen zur Ermittlung des Ausgangsniveaus bis spätestens 01.07.2026 bei der BNetzA einreichen. Für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren gilt eine Frist bis zum 01.10.2026. Unabhängig davon sind die Daten zur Ermittlung des Sachanlagevermögens von allen Netzbetreibern bereits bis zum 31.03.2026 zu übermitteln.

– MS –

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