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E-Akte bei bayerischen Gerichten flächendeckend eingeführt

02.01.2026 Seit Dezember 2025 könne in Bayern flächendeckend in allen Fachbereichen und Instanzen mit der E-Akte gearbeitet werden, so das Justizministerium des Landes. Neu angelegte Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen spätestens ab dem 01.01.2026 grundsätzlich elektronisch geführt werden. Bayern will die sogenannte „Opt-out“-Lösung nicht in Anspruch nehmen, nach der die Nutzung von Papierakten noch bis 2027 möglich wäre. Die Regeleinführung der elektronischen Akte sei in allen Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf- und Mobiliarvollstreckungssachen vollzogen. 25 Staatsanwaltschaften, 99 Gerichte an 127 Standorten mit 15.000 Mitarbeitern sind betroffen. 3,5 Mio. Verfahrensakten werden jetzt rein digital geführt, so das Justizministerium.

Die flächendeckende Einführung der E-Akte sei ein wichtiger Baustein in der Digitalisierungsoffensive Bayerns. Neben der E-Akte sei bereits bei allen Gerichten der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Schon seit 2021 hätten alle bayerischen Gerichte den Zugang zu einer Videokonferenzanlage, um Videoverhandlungen durchführen zu können.

Ziel sei eine Beschleunigung der Verfahren. Der vollständig elektronische Workflow vom Nachrichteneingang über die Verfahrensbearbeitung bis zur Zustellung reduziere laut Ministerium die Dauer vieler Arbeitsschritte. Auch biete die E-Akte die Möglichkeit mobil zu arbeiten. Die bei der Zustellung von Papierdokumenten anfallenden Postlaufzeiten entfielen mit dem Umstieg auf die elektronische Kommunikation ebenso wie der Aufwand für den Ausdruck und das Kuvertieren von Papierdokumenten. Mit der Einführung der elektronischen Akte könnten mehrere Personen parallel das Verfahren bearbeiten. Die Verfahrensakte steht dem Sachbearbeiter nunmehr auch in den Fällen jederzeit zur Verfügung, in denen sie bisher an Verfahrensbeteiligte z.B. zur Akteneinsicht versandt werden musste.

Zurzeit testet die bayerische Justiz den Einsatz von Legal Tech und KI in verschiedenen Bereichen, um die Abläufe zu verbessern und die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu unterstützen. Sie arbeitet laut Ministerium gleichzeitig an einer Modernisierung der Zivilprozessordnung.

– MS –

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