KI-Service Desk der BNetzA gestartet
03.07.2025 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues Beratungsangebot vorgestellt: den sog. KI-Service Desk. Ziel des Angebots ist es, über die neuen europäischen Anforderungen beim Einsatz und bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) praxisorientiert zu informieren. Auf diese Weise soll der KI-Service Desk zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung beitragen. Das Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und Startups sowie Behörden und Organisationen.
Die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) ist am 02.08.2024 in Kraft getreten und regelt einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU. Zugleich fördert sie Innovation, indem sie Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI schafft. Die BNetzA soll nach bisherigen Plänen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland übernehmen. Dabei soll der neue KI-Service Desk als zentrale Anlaufstelle dienen, die Unternehmen hilft, die komplexen Anforderungen der neuen KI-Verordnung effizient und praxisnah zu erfüllen. Dabei steht das Potenzial der künstlichen Intelligenz im Mittelpunkt und gibt Orientierung bei der Umsetzung der europäischen Regeln.
Der KI-Service Desk bietet Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung – ganz praxisnah. Zum Beispiel stellt der KI-Service Desk einen interaktiven Compliance Kompass zur Verfügung. Mit diesem Tool können Organisationen leicht und schnell prüfen, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für ihre eingesetzten KI-Systeme Anwendung findet. Es liefert Hinweise dazu, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzverpflichtungen bestehen und ob das KI-System als Hochrisiko KI-System oder verbotene Praxis eingestuft werden könnte.
Darüber hinaus stellt der KI-Service Desk praxisnahe Informationen und anschauliche Beispiele bereit, um die Vorgaben der KI-Verordnung besser einordnen zu können. So bietet er unter anderem Orientierungen zu der bereits geltenden Regelung zur KI-Kompetenz. Die Regelung zur KI-Kompetenz, eingeführt durch Artikel 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO), verpflichtet Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme einsetzen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit diesen Systemen verfügen – von ChatGPT über automatisierte Kundenkommunikation bis hin zu internen Datenanalysen. Beschäftigte müssen technische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie ethische Risiken kennen. Diese Regelung ist seit dem 02.02.2025 verbindlich anzuwenden und betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, unabhängig von ihrer Risikokategorie. Danach sollten alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
– BNetzA / MS –