Bundestag beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm
26.06.2025 Die Bundesregierung hat wesentliche steuerrechtliche Ankündigungen des Koalitionsvertrages beschlossen. Ab dem 01.07.2025 sollen befristet die degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA) gelten, ab 2028 die Körperschaftsteuer sinken, ab 2026 eine (nochmals) verbesserte Forschungszulage gelten. Mit diesem Paket sollen die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.
Der Bundestag hat zeitgleich ein entsprechendes steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Der Gesetzesbeschluss enthält die folgenden Neuregelungen:
- Einführung einer degressiven AfA für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 getätigt werden, i.H.v. 30 %, maximal dem 3-Fachen der linearen AfA.
- Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf abschließend 10 % ab dem VZ 2032.
- Senkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a Abs. 1 EStG ab dem 01.01.2028 in drei Schritten auf 25 % ab dem VZ 2032.
- Erweiterung der Forschungszulage ab 2026 Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage um zwei Millionen auf 12 Mio. € und Einführung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags.
- Erhöhung der Stundenlohnpauschale für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und der maximal berücksichtigungsfähigen Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern von bisher 70 € auf 100 €.
- Förderung der E-Mobilität durch Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 € auf 100.000 € bei der begünstigten Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge (Ansatz des Viertels der Bemessungsgrundlage).
Der Bundesrat wird das Gesetz am 11.07.2025 abschließend beraten. Nachdem Bund und Länder sich dem Vernehmen nach auf eine finanzielle Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund verständigt haben, gilt die Zustimmung des Bundesrates als wahrscheinlich.
– BTag –