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Immaterieller Schadenersatz für Datenschutzverstöße von Meta

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04.07.2025 In einer Klage gegen Meta Platforms Ireland sprach das LG Leipzig mit Entscheidung vom 04.07.2025 – 05 O 2351/23 einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 € wegen Datenschutzverstößen zu, weil Meta mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstoßen habe und personenbezogene Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeite. Das Gefühl des Klägers, dass sein gesamtes Privatleben durchgehend überwacht werde, rechtfertige einen immateriellen Schadenersatzanspruch – auch ohne, dass er einen individuellen Schaden explizit darlegen müsse.

Nach den Feststellungen des Gerichts senden die Business Tools, die Meta in Facebook und Instagram nutzt, zahlreiche Daten dieser Nutzer an Meta. Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald dieser sich auf den Dritt- Webseiten bewegt oder eine App nutzt, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat. Die Daten sendet Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.

Das LG sah darin einen Verstoß gegen Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stützte sich dabei auf Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Verfahren gegen Meta, in dem es ebenfalls um die Zulässigkeit der Business Tools ging. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei besonders umfangreich: Sie betreffe potenziell unbegrenzte Datenmengen und führe zu einer nahezu vollständigen Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers. Dies führe laut EuGH zu einem Gefühl, dass das gesamte Privatleben kontinuierlich überwacht wird.

Das LG begründete die Höhe des Schmerzensgeldes damit, dass die Entschädigung nach Art. 82 DSGVO hier über die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Schmerzensgeldbeträge hinausgehen müsse. Das entspreche auch den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen.

Bei der Schadensschätzung werde an den Wert der personenbezogenen Daten zu Zwecken personalisierter Werbung für Meta angeknüpft. Nach dem Bundeskartellamt- Beschluss vom 02.05.2022 – B 6-27/21 verfüge Meta im Bereich der sozialen Medien über eines der führenden Werbeangebote und erzielte im Jahr 2021 bereits 115 Mrd. USD Werbeeinnahmen bei einem Gesamtumsatz von 118 Mrd. USD! Der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem sämtliche Daten über die Person gespeichert sind, sei auf datenverarbeitenden Märkten enorm. Dass der hohe Wert von Daten auch der Wahrnehmung in der Gesellschaft entspreche, werde durch diverse Studien bestätigt.

– MS –

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