Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Eckpunkte zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

24.06.2026 Die Bundesregierung will ein neues „Heizungsgesetz“. Als Grundidee der Reform plant sie, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Zentrale Änderung: Die umstrittene 65-%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen wird abgeschafft. Stattdessen soll es künftig eine „freie Heizungswahl“ geben – allerdings mit schrittweise steigenden Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.

Was ändert sich konkret?

Neue Heizungen müssen nicht mehr verpflichtend zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch das Betriebsverbot für alte Öl- und Gasheizungen (nach 30 Jahren) soll entfallen. D.h., neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Ab 01.01.2029 müssen sie jedoch mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe nutzen (z.B. Biomethan oder synthetische Gase). Dieser Anteil soll bis 2040 in mehreren Stufen weiter steigen. Auf diesen Bio-Anteil soll kein CO₂-Preis erhoben werden. Ab 2028 sollen Gas- und Heizöllieferanten verpflichtet werden, einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Energieträger beizumischen (Start bei bis zu 1 %). Ziel dieser Vorgabe ist eine schrittweise „Vergrünung“ des Brennstoffmarktes.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 fortgeführt, soll aber künftig stärker einkommensabhängig ausgestaltet werden. Für Neubauten gilt weiterhin die europäische EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Das heißt: Ab 2028 müssen öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Ab 2030 muss die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen. In der Praxis bedeutet das den Einsatz von Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Diese neue Wahlfreiheit könnte daher zeitlich begrenzt sein.

Die Kritik zu den neuen Vorschlägen ist groß. Es wird bezweifelt, dass diese Neuerungen ausreichen, um die Klimaziele 2045 zu erreichen. Insbesondere wird angeführt, dass die bisherige 65-%- Regel laut Studien deutlich höhere CO₂-Einsparungen gebracht hätte. Zweifel gibt es auch zur Frage, ob das neue Modell mit EU-Recht (Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III) vereinbar ist. Zu diesem Punkt ist sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ein großes Fragezeichen gibt es auch bei der sog. Grüngasquote, also der Verfügbarkeit grüner Brennstoffe, die die Lieferanten dazu zwingt, die Anteile „grüner Gase“ in ihrem Gasportfolio zu erhöhen. Gründe dafür sind, dass der aktuelle Erdgasverbrauch für Haushalte sehr hoch ist und auch Biomethan bislang nur in vergleichsweise geringen Mengen zur Verfügung steht. Wasserstoff ist technisch und wirtschaftlich noch begrenzt einsetzbar. Zudem sind die Alternativen wie Biogas und Bioöl um einiges teurer als fossile Varianten. Das hätte ggf. auch Auswirkungen auf die Mietpreise.

Der Zeitplan sieht vor, einen Gesetzentwurf bis Ostern, also Anfang April 2026, vorzulegen. In Kraft treten soll das neue Gesetz bereits zum 01.07.2026.

Fazit: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz bedeutet laut Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel: weg von ordnungsrechtlichen Vorgaben hin zu mehr Technologieoffenheit und Marktmechanismen. Ob es sich um eine pragmatische Reform oder eine Abschwächung der Klimapolitik handelt, hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Bio-Quoten, der Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe und der sozialen Absicherung für Mieter ab.

– MS –

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche