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Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

26.02.2026 Der Bundestag hat das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. In dem Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Ziel des Gesetzes ist, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sieht vor, die Planung, Genehmigung und den Bau von Wasserstoffinfrastruktur – die Erzeugung, den Transport, den Import und die Speicherung – in Deutschland zu verkürzen. Zu den Instrumenten des Gesetzes, die die Verfahren massiv beschleunigen, zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.

Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz legt fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu.

Durch einen Änderungsantrag im Wirtschaftsausschuss wurde der Entwurf in einigen Punkten ergänzt. So soll das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff erlauben. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte) mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen.

Der Änderungsantrag verweist auch auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur, mit dem Ziel, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen sowie insbesondere kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen.

– hib –

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