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Das neue Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz

23.10.2025 Bis zu 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werden in den kommenden Jahren in die öffentliche Infrastruktur von Ländern und Kommunen fließen. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Das Geld stammt aus dem 500 Mrd. € umfassenden Sondervermögenspaket der Bundesregierung und wird nach den Vorgaben im LuKIFG in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Dieser wird jährlich auf Basis der Vorjahreswerte neu berechnet und berücksichtigt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen der Länder nach dem Länderfinanzausgleich und zu einem Drittel die jeweilige Bevölkerungszahl. Jedes Land legt selbst fest, wie viel davon in kommunale Projekte fließt - unter besonderer Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen.

Angesichts der Förderhöhe und des langen Förderzeitraums gilt das Gesetz als Schlüsselprojekt für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. In Deutschland wird der sich in Jahren aufgebaute Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur immer deutlicher. Auch Digitalisierung und die Aufgaben der Energiewende erfordern in der Zukunft erhebliche Investitionen. Vor diesem Hintergrund stehen Länder und Kommunen vor einer umfassenden Finanzierungsaufgabe. Das LuKIFG soll helfen, die bestehenden Investitionslücken zu schließen und die Modernisierung der Infrastruktur zu beschleunigen. Das ist unverzichtbar für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Gefördert werden sollen Sachinvestitionen in zentralen Infrastrukturbereichen, wie Bevölkerungsschutz und Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus- und Pflegeinfrastruktur, im Bereich von Bildung-, Energie- und Wärmeinfrastruktur sowie Digitalisierung. Das Mindestinvestitionsvolumen pro Projekt soll 50.000 € betragen und gilt rückwirkend für Vorhaben ab dem 01.01.2025.

– MS –

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