Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

01.02.2024 Seit Jahresbeginn 2024 greifen die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Danach muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (65%-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Mit der reformierten Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ haben Hauseigentümer endlich Klarheit darüber, wie künftig neue klimafreundliche Heizungen staatlich gefördert werden.

Nach heftigen Diskussionen über das GEG wurde das Verbot von Öl- und Gasheizungen aufgehoben, ebenso eine Verpflichtung zum Einbau von Wärmepumpen. Eigentümer können frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen, wie Hybridheizungen, fossil betriebenen Gasheizungen, Solarthermien, Wasserstoff- oder Biomasse-Heizungen (etwa Pellets).

Die Antragstellung wird nun gebündelt: Künftig hat die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die zentrale Rolle bei Heizungsförderungen. Das bisher ebenfalls zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen. Förderanträge können ab Ende Februar bei der KfW eingereicht werden, auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden. Diese umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern.

Im Einzelnen:

Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten für den Ersatz alter, fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energietechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Diese Förderung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.

Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf Prozent. Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, erhalten einen Extra-Zuschlag von 2.500 Euro.

Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahresnettoeinkommen von maximal 40.000 Euro können einen Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.

Der Geschwindigkeitsbonus, der 20 Prozent der Investitionskosten beträgt, soll als Anreiz für eine schnelle Umrüstung dienen. Ab 2029 wird dieser Bonus schrittweise um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre reduziert und entfällt ab dem 01.01.2037 vollständig. Der Geschwindigkeitsbonus gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie über zwanzig Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen.

Eine geplante Erhöhung des Geschwindigkeitsbonus auf 25 Prozent in den Jahren 2024 und 2025 sowie dessen Ausweitung auf Wohnungsunternehmen und Vermieter wurde aufgrund finanzieller Einschränkungen und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über den Haushalt der Bundesregierung nicht umgesetzt. Für die Bundesförderung effizienter Gebäude sind jedoch weiterhin Milliardenbeträge vorgesehen.

Nach den Förderregeln können Förderungen für den Heizungstausch und andere Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert werden, jedoch darf der Fördersatz 70 Prozent nicht überschreiten. Die Obergrenze förderfähiger Investitionskosten für den Heizungstausch beträgt bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern 30.000 Euro. Daraus resultiert ein maximaler staatlicher Zuschuss von 21.000 Euro.

Die Förderung startet gestaffelt. Ab dem 01.02.2024 gibt es Informationen auf der Webseite der KfW über die Fördervoraussetzungen. Im Kundenportal „Meine KfW“ muss man sich registrieren, um später einen Förderantrag stellen zu können. Ab dem 27.02.2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit, also Einfamilienhäusern, Anträge stellen. Für andere Antragstellergruppen wird die Förderung im Laufe des Jahres 2024 verfügbar sein. Ein genauer Termin steht hierfür noch nicht fest.

– MS –

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche