Berichtspflicht im Lieferkettengesetz soll entfallen
03.09.2025 Das Bundeskabinett hat ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert wird. Durch Vermeidung doppelter Berichtspflichten sollen Unternehmen entlastet und die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden, der Menschenrechtsschutz aber aufrecht erhalten bleiben.
Nach dem Koalitionsvertrag gilt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) so lange weiter fort, bis es durch ein neues Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, ersetzt wird. Auf EU-Ebene bleibt der Orientierungsrahmen für die anstehenden Trilogverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung der Vorschlag der EU-Kommission zum Omnibus I/CSDDD, denn derzeit werden auch hier Änderungen an der CSDDD im Rahmen eines neuen Gesetzespaketes verhandelt („Omnibus I-Richtlinie“), um verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte insgesamt zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ziel ist zudem auch ein weiterer Bürokratieabbau und besserer Schutz der Menschenrechte.
– MS –

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