Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens geplant
16.07.2025 Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Das Gesetz ist ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notare und andere Beurkundungsstellen wie zum Beispiel Nachlassgerichte und Konsulate.
Für viele bedeutsame Rechtsgeschäfte ist nach deutschem Recht eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Dass setzte bislang im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Die Verwahrung von Urkunden erfolgte dagegen bereits weitgehend elektronisch. Es sollen auch nicht länger papierförmige Ausfertigungen von Urkunden versendet werden müssen, damit eine Erklärung wirksam wird. Eingesetzt werden können dann elektronisch beglaubigte Abschriften: Die Beteiligten können die elektronische Niederschrift entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie auf einem elektronischen Hilfsmittel unterschreiben, wie z.B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Die beurkundende Person – etwa der Notar – bringt ihre qualifizierte elektronische Signatur an. Dadurch werden die Authentizität und Integrität der Urkunde geschützt. Die Bundesnotarkammer will ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung den deutschen Notaren flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.
Der Gesetzentwurf sieht besondere Regelungen vor für eine elektronische Echtheitsbestätigung (elektronische Legalisation) für elektronische öffentliche Urkunden aus dem Ausland. Damit attestieren Konsularbeamte die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunde, was bisher nur als Verfahren für papiergebundene ausländische Urkunden vorgesehen war. Allerdings stellen immer mehr Staaten weltweit nur noch elektronische Urkunden aus. Deshalb ist die Neuregelung dringend erforderlich, um die Lücke zu schließen, die für elektronische ausländische Urkunden bisher besteht.
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