Neues Wassergesetz in Rheinland-Pfalz: Mehr Schutz vor Hochwasser
11.09.2025 In Rheinland-Pfalz (RLP) wird derzeit das Wassergesetz novelliert, die erste Beratung im Landtag fand am 11.09.2025 statt. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren soll ein neues Wassergesetz besseren Schutz vor Hochwasser bieten und die Bürger umfassend informieren. Randstreifen an allen Gewässern, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und Einrichtung von sog. Wasserampeln sind die vorgesehenen Maßnahmen.
So darf auf einem fünf Meter breiten Randstreifen um alle Gewässer künftig nicht mehr gebaut oder irgendetwas abgelegt werden, etwa Container oder Holz, auch nicht vorübergehend. Zwar kann das, was schon rechtmäßig besteht, bleiben, aber es darf nichts Neues dazu kommen. Ziel ist es, damit sogenannte Verklausungen zu verhindern, die vor vier Jahren wesentlich zu der Flutkatastrophe beigetragen haben. Dabei stauten sich ganze Wohnwagen und Häuserteile vor allem an Brücken, das Wasser stieg deutlich höher, Brücken barsten und es entstanden regelrechte Schwall-Wellen. Die Randstreifen hätten aber auch ökologischen Nutzen, weil weniger Pestizide und Schadstoffe ins Wasser gelangen könnten und fördern das Ziel, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Ab 2026 sollen Bürger über die Plattform „HydroZwilling“ die Hochwassergefahr für ihre Adresse abrufen können.
Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr mit langwierigen Verordnungsverfahren festgelegt werden, sondern werden direkt gesetzlich ausgewiesen. Dies betrifft Flächen, die statistisch alle hundert Jahre von Hochwasser betroffen sind. Es bleibt also beim sog. HQ100-Szenario als Grundlage für die Bestimmung der Überschwemmungsgebiete, wie im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorgeschrieben.
Im Rahmen der Gesetzesnovelle soll zudem die Wasserampel verbindlich als Informationsinstrument bei Wassermangel für Wasserversorger und Behörden eingeführt werden. Eine solche zentrale Plattform soll die Wassergefahren abbilden, Planungen und Modellierungen unterstützen und für Überflutungen sensibilisieren. Dieses visuelle Informationsinstrument stellt die aktuelle Situation der Wasserverfügbarkeit in einem bestimmten Gebiet dar und signalisiert den Status über die Farben Grün, Gelb und Rot. Ziel ist es, Bevölkerung, Kommunen und Unternehmen frühzeitig über mögliche Einschränkungen zu informieren und Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schaffen. Durch die Ampel sollen die Bürger über die aktuelle Versorgungssituation und die Verfügbarkeit von Wasser frühzeitig informiert und auch eine Rechtsgrundlage für die kommunale Entscheidung geschaffen werden, etwa für Nutzungseinschränkungen.
– MS –

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