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Zielnetzplanung beim Ausbau der Verteilernetze

15.05.2025 § 14d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die vorausschauende und integrierte Ausbauplanung der Stromverteilnetze. Dafür ist die Abstimmung zwischen den Netzbetreibern aller Netzebenen erforderlich. Ab 2025 muss alle zwei Jahre ein Netzausbauplan vorgelegt werden. Jeder Verteilnetzbetreiber (VNB) ab 100.000 Kunden in einer der sechs Planungsregionen erstellt zusammen mit anderen VNB ein gemeinsames Regionalszenario. Ein Regionalszenario beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung von Stromerzeugung und -verbrauch bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2045. Das Regionalszenario soll die Möglichkeiten von Energieeffizienz- und Nachfragesteuerungsmaßnahmen berücksichtigen und für Niederspannungsnetze die langfristig erwarteten Anschlüsse von Erzeugungskapazitäten und Lasten einbeziehen.

Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden wirken gemäß § 14d Abs. 9 EnWG am Regionalszenario mit und tragen so nachhaltig zur Güte der Prognosen bei. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bieten hierzu ihre Unterstützung an und haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern vor- und nachgelagerter Netzbetreiber aus allen Planungsregionen und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur eine praxisorientierte Excel-Tabelle entwickelt, mit der alle nachgelagerten Netzbetreiber ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können. Die nachgelagerten Netzbetreiber geben für eine Reihe von Anlagenarten (z.B. PV-Aufdach-Anlagen und Wärmepumpen) den Bestand sowie ihre Einschätzung zum Ausbaustand in den Jahren 2030, 2035 und 2045 an.

Die Netzbetreiber mit über 100.000 Kunden veröffentlichen das nächste Regionalszenario zum Jahresende 2025. Vorgesehen ist, dass jeder nachgelagerte VNB von seinem vorgelagerten VNB voraussichtlich bis Ende Mai 2025 die Excel-Tabelle erhält. Für die Rücksendung der ausgefüllten Tabelle ist ein Zeitraum von rund acht Wochen vorgesehen.

– MS –

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