Diskussionspapier zur Stromnetzentgeltbildung
12.05.2025 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Verfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ eröffnet. Dazu hat sie ein Diskussionspapier veröffentlicht. Ziel ist es, das System zu reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Die Zahl der Nutzer, die in voller Höhe Entgelte zahlten, werde immer kleiner bei gleichzeitig steigenden Kosten, so das Amt. Die Netzentgeltsystematik solle so umgestaltet werden, dass erkennbar sei, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden könnten. Das vermeide einen unnötig teuren Ausbau der Netze. Weiter sollten Anreize gesetzt werden, um flexibles Verhalten zu belohnen.
Zu möglichen Anpassungsoptionen gehört die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Wesentlicher Treiber der Kosten im Netz ist laut BNetzA der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung. Gleichzeitig gebe es in Deutschland für die Stromeinspeisung keine Netzentgelte. Anders als im Gasfernleitungsnetz und im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder wurden in Deutschland Netzentgelte allein von den letztverbrauchenden Netzkunden gezahlt. Die BNetzA will daher zum Beispiel diskutieren, ob und wie zukünftig Netzentgelte erhoben werden sollten, wenn Strom in das Netz eingespeist wird. Ein Beitrag könne entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erhoben werden, das auch Einspeiser zahlen müssen. So wurden die Kosten auf mehr Schultern verteilt.
Die BNetzA erläutert: „Auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie ein Grund- oder Kapazitätspreis ist denkbar. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. Der Verbrauch wird mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könnte die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten. Bei der Netzdimensionierung spielt die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle und gilt als ein weiterer Kostentreiber. Hier stellt sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht wäre.“
Statische zeitvariable Netzentgelte sollen zu dynamischen Netzentgelten führen und würden die Auslastung der Netze in ein zeitlich differenziertes lokales Preissignal umsetzen. Eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit will die BNetzA zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen schaffen. Um eine netz- sowie systemdienliche Einbindung von Speichern sicherzustellen, wurden die Entgelte für die Nutzergruppe der Speicher im Diskussionspapier gesondert adressiert.
Seit Inkrafttreten der geltenden Regelungen gibt es starke Veränderungen des Energieversorgungssystem, es hat sich deutlich gewandelt und verändert sich weiterhin. Dies stellt auch die Netzentgeltsystematik vor Herausforderungen. So führt der hohe Anteil lastferner Einspeisung zu hohen Netzausbaukosten und vermehrt zu einspeisedominierten Netzen.
Mit der Rahmenfestlegung „Allgemeine Netzentgeltsystematik“ (AgNes) werden die bisher in §§ 12-20 StromNEV dargelegten Grundsätze der Netzentgeltsystematik Strom neu geregelt. Die Bundesregierung erfüllt damit die Forderung des EuGH, der mit Urteil vom 02.09.2021 entschieden hatte, dass die BNetzA bei der Regulierung der Stromnetze unabhängig sein und insbesondere im Bereich der Netzentgeltregulierung eigenständige Regelungen treffen müsse.
– MS –