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Wann kommt endlich das „Solarpaket I“?

10.04.2024 Bereits im August 2023 hatte das Bundeskabinett das „Solarpaket I“ beschlossen. Es sollte der erste Schritt zur Realisierung der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sein und wesentliche bürokratische Hürden rund um Solaranlagen abbauen. Seitdem hängt das Vorhaben in den parlamentarischen Beratungen fest – vor allem wegen einer anhaltenden Debatte über den sogenannten Resilienzbonus. Dieser sollte die Nutzung von Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Produktion fördern und dazu beitragen, die Abhängigkeit von nicht-europäischen Importen zu verringern und die angeschlagene heimische Modulfertigung der Solarindustrie zu stärken. Zudem gab es eine Diskussion zur Zielerreichung für die einzelnen Sektoren im Rahmen des Klimaschutzgesetzes, wonach jeder Sektor separat Maßnahmen ergreifen musste, falls er in einem Jahr seine gesteckten Ziele nicht erreicht. Nun hat sich die Ampelkoalition auf eine Aufweichung dieser strikten Zielerreichung verständigt, insbesondere mit Blick auf den Verkehrsbereich, der seine Ziele konstant nicht einhalten konnte. Statt der sektorspezifischen Emissionskontingente soll es künftig eine „Gesamtverrechnung“ der THG-Emissionen geben. Politisch wird das bei vielen allerdings als Verlust von Verbindlichkeit gesehen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt vor, dass in Deutschland 215 Gigawatt installierte Leistung Photovoltaik bis 2030 erreicht werden soll, im Jahr 2035 dann 309 Gigawatt – hälftig von Dächern und Freiflächen. Dafür muss laut Bundesregierung der jährliche Ausbau von aktuell zirka sieben Gigawatt zunächst bis 2026 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden. Erhebliche Fortschritte sind zu vermerken.

Was bewirkt nun das Solarpaket I?

1. Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Zwischen Anfang Januar und April 2024 kamen mehr als 50.000 registrierte Anlagen dazu. Tatsächlich dürften die Zahlen sogar höher liegen, da es nicht registrierte Anlagen gibt und Anlagen auch nachgemeldet werden können. Die BNetzA hat vorab zum 01.04.2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht und verweist auf die geplanten Maßnahmen im Solarpaket. Insbesondere sollen die einzutragenden Daten im MaStR reduziert werden und die Balkonkraftwerke müssen nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden.

2. Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht der Gesetzentwurf vor, dass weniger Formalitäten notwendig sind. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür ist ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geplant, das sich vom etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung unterscheidet. Es soll ein Recht auf Verlegung von Leitungen eingeführt und das gemeinsame Betreiben von PV-Anlagen in Mietshäusern deutlich vereinfacht werden.

Weiter sind Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht vorgesehen. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Diese können von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden – wie Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

3. Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Außerdem sollen technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken. Die Förderung für das „Repowering“ – also für den Ausbau einer bestehenden Dachsolaranlage für mehr Leistung etwa durch den Einbau effizienterer Module – soll attraktiver gestaltet werden. Die installierte Leistung der Solarmodule soll für dieselben Balkonkraftwerke künftig auf 2.000 Watt-Peak (maximale Wirkleistung in Watt) begrenzt werden.

Das Gesetzespaket soll in der Sitzungswoche vom 22.–26.04.2024 im Bundestag beraten werden und zeitnah in Kraft treten.

– MS –

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