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Strengere Regeln für Klagerecht der Umweltverbände

21.01.2026 Nach Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig für Klagen der Umweltverbände strengere Regeln gelten. Ziel ist es, so Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, heißt es in einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Dieser sieht Änderungen am sogenannten Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz vor. Das Klagerecht für Umweltverbände wird dabei an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst, nachdem unter anderem der EuGH diese zuvor als unzureichend gerügt hatte. Zudem setzt die Bundesregierung mit der Novelle auch Aufträge des Koalitionsvertrages und des Bund- Länder-Pakts zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung um.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählt, dass Umweltvereinigungen nur dann noch Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ falle. Allerdings können künftig auch Stiftungen als solche Umweltvereinigungen anerkannt werden. Zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben und Gerichtsverfahren, die dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz unterfallen, sollen u.a. die bestehende Missbrauchsklausel konkretisiert, eine Klageerwiderungsfrist eingeführt und Gerichtsverfahren inhaltlich stärker fokussiert werden. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Infrastrukturvorhaben entfällt, wobei der Rechtsschutz im Eilrechtsverfahren unberührt bleibt, so das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gerichte könnten diese auf Antrag weiterhin anordnen, anders als bisher tritt sie aber nicht mehr standardmäßig bei jeder Klage ein. Zudem soll nach Klageerhebung eine Frist von zehn Wochen gelten, in der die Kläger Erklärungen und Beweismittel zur Verfügung stellen sollen. Eine Klausel, die den missbräuchlichen Gebrauch von Klagen verhindern soll, soll präzisiert werden.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnte davor, beim Klagerecht zusätzliche Hürden zu schaffen. Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung könne zu „potenziell irreversiblen Umweltschäden“ führen, wenn Gerichte Vorhaben vor der Umsetzung nicht mehr kontrollieren könnten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag kritisierte die Änderungen, sie nähmen den Verbänden „wichtige Instrumente“ weg, „um rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen“.

– MS –

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