Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration
19.01.2026 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihr Regulierungskonzept zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht, der zu einem grundlegenden Wandel auf dem Telekommunikationsmarkt führen soll. Sie sieht den Wechsel auf Glasfaser als das zukunftsorientierte Internet-Upgrade für Deutschland: Kupfernetze könnten nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist, so die Behörde. Es bedürfte klarer Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfaser im Sinne einer Neujustierung der rechtlichen Grundlagen, um der Behörde zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies sei allerdings Sache des Gesetzgebers.
Die BNetzA macht dazu konkrete Vorschläge und erklärt: Für einen fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau müssten alle Unternehmen die gleichen Chancen haben, ihr eingesetztes Kapital zurückzuverdienen. Ein verlässliches, regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration sei dafür besonders wichtig. Die Rentabilität von Investitionen in Glasfaser hänge unmittelbar davon ab, wie lange parallel das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur betrieben werde. Kupfernetze sollten abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassten die Glasfaserabdeckung und den Dienstewettbewerb. Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet das Glasfasernetz ausgebaut hat, solle keine Rolle spielen.
Konkret umfasst der BNetzA-Vorschlag folgende Elemente:
Das regelgebundene Verfahren zur Abschaltung der Kupfernetze sollte gesetzlich verankert werden. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.
Zur Einleitung des Migrationsprozesses müssten mindestens 80 % der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen. Ein geeignetes Vorleistungsangebot in jedem Gebiet bedeute, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz besteht (im Allgemeinen als „Open Access“ bezeichnet). Dieser Zugang sollte aus Sicht der BNetzA in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.
Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens 12 Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen. Dabei sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben.
– BNetzA –

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