Länder beraten über Sonderausschreibung bei Windenergie
27.03.2026 Ein Mehrländerantrag zum beschleunigten Ausbau von Windenergie an Land steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die Länder entscheiden damit, ob sie dazu einen eigenen Gesetzentwurf beim Bundestag einbringen. Der Entwurf sieht für das Jahr 2026 eine einmalige zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit dem Volumen von 5.000 Megawatt vor. Das zusätzliche Ausschreibungsvolumen soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsmengen angerechnet werden. In Ausschreibungsrunden wird regelmäßig festgelegt, in welchem Umfang Windenergieanlagen gebaut werden und unter welchen Bedingungen Projekte daran teilnehmen dürfen.
Die Windenergie an Land sei ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland und wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung, so die Länder in der Antragsbegründung. Sie leiste einen unverzichtbaren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs insbesondere in den Wintermonaten und Nachtstunden und sei damit bedeutsam für ein stabiles Stromsystem.
Im Jahr 2025 wurde durch die beschleunigten Verfahren eine Rekordzahl an neuen Windenergieprojekten genehmigt. Die derzeitigen Ausschreibungsvolumina reichten nach Ansicht der Länder aber nicht aus, um diese Projekte zeitnah zu verwirklichen. Es drohe ein erheblicher Realisierungsstau bei bereits genehmigten Vorhaben, der den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie verzögere und eine Gefahr für das Erreichen der energiepolitischen Ausbauziele darstelle.
In einem themenverwandten Entschließungsantrag schlagen Bayern und Niedersachsen vor, von der Bundesregierung Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie zu fordern. Die Länder, Planungsverbände, Kommunen und die Branche bräuchten hier Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit. Zudem seien auch für die Jahre 2027 und 2028 zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorzusehen.
– BRat –
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