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Green Deal: Neue EU-Plattform für Kohle und CO2- intensive Regionen

29.06.2020 Die sog. Just Transition Platform (JTP) - Plattform für einen gerechten Übergang im Rahmen des europäischen Green Deal - soll die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer gebietsspezifischen Pläne für bestimmte Gebiete unterstützen und ihnen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Dafür stehen aus einem über 150 Mrd. EUR schweren Finanzprogramm Gelder zur Verfügung. Diese Online-Plattform soll öffentlichen und privaten Interessenträgern in kohle- und anderen CO2-intensiven Regionen technische Unterstützung und Beratung, Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und technische Hilfe bieten. Die JTP ist Teil der Bemühungen zur Schaffung einer klimaneutralen Wirtschaft in Europa bis 2050 im Rahmen des europäischen Green Deals. Damit sollen die sozialen und wirtschaftlichen Kosten des Übergangs zur Klimaneutralität in den am stärksten betroffenen kohle- und CO2-intensiven Regionen abgefedert werden. Nach Angaben der EU-Kommission wird über die Plattform gewährleistet, dass die im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang vorgeschlagenen Gelder in die richtigen Projekte fließen und keine Region mit ihren Fragen allein gelassen wird. Diese werde auch „den Zugang zu der speziellen Regelung im Rahmen von InvestEU und der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor erleichtern, die zusammen mit dem Fonds für einen gerechten Übergang die drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang bilden.“ Die drei Säulen sollen den Erwartungen zufolge im Zeitraum 2021-2027 in den vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffenen EU-Regionen Investitionen in Höhe von über 150 Mrd. EUR mobilisieren. Die Plattform wird drei Arbeitsbereiche umfassen: koordinierte technische Hilfe durch die Europäische Kommission und die European Investment Bank-Gruppe, eine webbasierte zentrale Anlaufstelle und einen Online-Helpdesk sowie Veranstaltungen zur Förderung der Einbeziehung der Interessenträger und des Austauschs bewährter Verfahren. - Quelle: EU-KOM -

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