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Gasspeichergesetz verabschiedet

08.04.2022 Der Bundesrat befasst sich in der ersten Aprilwoche abschließend mit dem vom Bundestag am 25.03.2022 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz). Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten. Sie zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden. Das Gesetz ist auch eine Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie Turbulenzen bei den Gaspreisen. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls sollen sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Marktgebietsverantwortlicher ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern beauftragte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet den Gasnetzzugang effizient abwickelt. Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die Gasspeicher in Deutschland wiesen im vergangenen Winter die niedrigsten Füllstände der vergangenen 15 Jahre auf. Dies habe in der Folge zu starken Preissteigerungen geführt, heißt es in der Gesetzesbegründung. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden. Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Das Gesetz sieht Mindestfüllstände vor: Diese sollen am 1.August 65%, am 1.Oktober 80%, am 1.Dezember 90% und am 1.Februar 40% betragen. Um das zu erreichen, soll das Gesetz am 01.05.2022 in Kraft treten. Dies ist nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung steht. Wenn marktgerechtes Agieren nicht zum Erreichen des Füllstandes führt, soll der Marktgebietsverantwortliche die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen lassen oder kauft selbst Gas ein. Dies soll zum einen das Horten von Speicherkapazitäten vermeiden und zum anderen einen Anreiz setzen, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen. Die Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen zur Sicherung der Gasversorgung entstehen, sollen über eine bei den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, erhobene Umlage finanziert werden. - Quelle: BR -

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