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Bundesgesetzblatt wird digital

06.04.2022 Gesetze und Verordnungen des Bundes sollen künftig elektronisch im Internet verkündet werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur »Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens« veröffentlicht. Ziel ist es, den Ausgabeprozess zu beschleunigen und den Zugang zu den amtlichen Inhalten zu verbessern. Zudem geht es um die Einsparung von Ressourcen. Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts könne jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden, so das BMJ. In zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern und auf Ebene der Europäischen Union wird die amtliche elektronische Verkündung bereits praktiziert; auf Bundesebene werden Gesetze und ein Teil der Rechtsverordnungen bisher nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Die gedruckte amtliche Fassung muss entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem aktuell auf der Internetseite verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Zukünftig soll das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden können, so das BMJ. Das elektronische Bundesgesetzblatt ist nach Angaben des Ministeriums künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen. In bestimmten Fällen können Rechtsverordnungen bislang nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im Verkehrsblatt verkündet werden. Grund dafür ist nach Mitteilung des BMJ zum einen, dass die Rechtsverordnungen häufig nur einen sehr kleinen Adressatenkreis haben. Zum anderen seien diese teilweise sehr umfangreich. Zudem erscheine der - bereits seit 2012 ausschließlich elektronisch veröffentlichte - Bundesanzeiger wesentlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, was in Eilfällen eine raschere Verkündung ermögliche. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes entfalle das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger. Ab dem kommenden Jahr will das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine sog. Verkündungsplattform einrichten und betreiben. Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität werde nach Aussage des BMJ durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es sei unter anderem vorgesehen, jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel zu versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt auch eine Änderung des Art. 82 Absatz 1 GG durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung bringt das Bundesministerium des Innern und für Heimat parallel dazu ein. - BMJ -

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