Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
26.09.2025 Die Länder haben im Bundesrat das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt und damit die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche geschaffen. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. € vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von 12 Jahren bewilligt werden. 100 Mrd. € sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Mrd. € stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So soll die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Hintergrund des Sondervermögens ist laut Angaben der Bundesregierung, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle. Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.
In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von den Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.
– BRat –
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