Bundeshaushalt 2025 und Eckpunkte 2026
24.06.2025 Die neue Bundesregierung hat 49 Tage nach Amtsantritt den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, die Eckwerte 2026 bis 2029 sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität von 500 Mrd. € beschlossen. Damit stellt sie die finanziellen Weichen für die nächsten Jahre.
Als zentrale finanzpolitische Prioritäten sind dabei:
- Investitionen für Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine Modernisierung Deutschlands und seiner inneren und äußeren Sicherheit; rd. 115 Mrd. € sollen in die Bereiche Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung sowie den Klimaschutz fließen. Bis 2029 werde die Investitionen auf fast 120 Mrd. € pro Jahr steigen.
- Strukturreformen etwa bei der Bahn mit rd. 100 Mrd. €.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch kürzere Genehmigungsverfahren, mehr Fachkräfte und niedrigere Energiepreise, mit dem weiteren Ziel der Entlastung der Bürger und Unternehmen: Die Kosten der Gasspeicherumlage sollen entfallen, die Stromsteuer für Industrie und Öland- und Forstwirtschaft soll verstetigt werden und der Bund einen größeren Anteil der Kosten des Netzausbaus übernehmen, um die Stromrechnungen zu reduzieren.
- Die Qualität der Kinderbetreuung und Bildung (6,5 Mrd. €) soll dauerhaft erhöht werden.
Zudem habe die weitere Konsolidierung des Haushalts hohe Priorität.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält für entscheidend, dass der Klima- und Transformationsfonds (KTF) seinem Namen gerecht wird, und auch für Investitionen in Klimaschutz und Transformation genutzt wird. Konsumtive Ausgaben wie Verbraucherentlastungen bei Strom und Gas wie die Gasspeicherumlage dagegen gehörten in den Kernhaushalt. Eine Mittelverlagerung in den KTF dürfe nur dann erfolgen, wenn sie solide gegenfinanziert sei.
Die Strompreisentlastungen hält der BDEW für enttäuschend. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, sei nur noch die Verstetigung der Senkung der Stromsteuer für die Industrie sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Haushalt beabsichtigt. Alle anderen Unternehmen und die Haushalte blieben vorerst komplett außen vor. Das mache Investitionen in klimafreundliche Wärmepumpen und den Umstieg auf E-Fahrzeuge nicht attraktiver. Da müsse nachgebessert werden. Die Höhe der Zuschüsse zu den Netzentgelten sei bisher offen. Eine rechtssichere konkrete Umsetzung müsse bis Herbst vorliegen, um im Rahmen der Preiskommunikation der Vertriebe berücksichtigt werden zu können.
Wichtig sei zudem, dass Investitionen in KRITIS-Schutzmaßnahmen von der Schuldenbremse ausgenommen würden. Die für die Energie- und Wasserwirtschaft anfallenden Kosten für die Implementierung von Prozessen und Beschaffung sowie den Betrieb neuer Schutzsysteme zur Verringerung hybrider oder militärischer Bedrohungen sollten durch die Verteidigungsausgaben des Bundes oder im Rahmen der unter die Ausnahme von der Schuldenbremse fallenden Schutzmaßnahmen finanziert werden.
– MS –