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Titel: Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 03.08.2017
Aktenzeichen: V R 62/16
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 18002126

Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

BFH, Urteil vom 03.08.2017 – V R 62/16

Leitsatz des Gerichts:

Verwendet eine Stadt ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche wie auch für hoheitliche Zwecke, kann sie diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen und ist deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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