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Titel: Überblick über wesentliche Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes durch das Solarspitzengesetz – Ein neuer Anlauf zur Digitalisierung der Energiewende mithilfe von Smart- Grids?
Datum: 01.06.2025
Artikeltyp: Aufsätze
Dokumentennummer: 25090351 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2025, Seite 161

Überblick über wesentliche Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes durch das Solarspitzengesetz – Ein neuer Anlauf zur Digitalisierung der Energiewende mithilfe von Smart- Grids?

RA Vitaly Matusov, Köln[1]

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist seit seinem Inkrafttreten vor neun Jahren bereits elfmal geändert worden. Allerdings ist erst 2023 mithilfe des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sein Zweck in § 1 definiert[2] worden. Das MsbG soll demnach die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende im Interesse einer nachhaltigen, verbrauchergerechten und treibhausgasneutralen Energieversorgung, eines verbesserten, datengestutzten Netzbetriebs und einer effizienten und nachhaltigen, datengestutzten Netzplanung ermöglichen.

Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende aus 2016[3], das auch das MsbG beinhaltete, waren die Ziele noch etwas bescheidener formuliert worden. Der Gesetzgeber beabsichtigte im Wesentlichen, bidirektionale Informations- und Stromflüsse mithilfe der intelligenten Messsysteme in einem dezentralen Stromversorgungssystem zu ermöglichen. Dieses Ziel sollte jedoch nicht um jeden Preis erreicht werden. Damit der sogenannte Rollout der intelligenten Messsysteme (iMSys) mehr Nutzen als Kosten verursacht, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahre 2013 gemäß den Vorgaben der EU[4] eine Kosten-Nutzen-Analyse[5] erstellen und diese im Dezember 2014 aktualisieren lassen. Im Ergebnis entschied der Gesetzgeber sich damals für einen sachlich ausgewogenen Rollout der iMSys, weil das individuelle Nutzen der iMSys für Anschlussnutzer die Kosten in der Regel nur geringfügig überstieg.[6] Ein Vollrollout war damals noch abgelehnt worden.

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