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Gampenrieder, Dipl.-Kfm. MBR Dr. oec. publ. Peter

Dr. oec. publ. Peter Gampenrieder ist Referatsleiter im Rechnungswesen bei einem börsennotierten Versicherungskonzern in München. Dr. Gampenrieder verfügt über langjährige Erfahrungen im Rechnungswesen und Controlling von mehrstufigen Konzernen. Sein aktueller Verantwortungsbereich ist der Einzelabschluss des obersten Mutterunternehmens nach HGB und IFRS; vorher war er für das Meldewesen an Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank) zuständig.

Dr. Peter Gampenrieder startete seine Berufslaufbahn in der Energiewirtschaft, ehe er nach einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Seminar für Rechnungswesen und Prüfung in die Versicherungswirtschaft wechselte. Herr Gampenrieder promovierte im Februar 2004 an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit zu „Squeeze-out: Rechtsvergleich, empirischer Befund und ökonomische Analyse“. Seine zahlreichen Veröffentlichungen greifen aktuelle Fragen der Rechnungslegung, wertorientierten Steuerung sowie der Unternehmensbewertung auf.

Dr. Gampenrieder ist Mitglied der Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüferkammer (München; Vertreter der Wirtschaft) und ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht München.

Herr Dr. Gampenrieder (geb. 1972) ist verheiratet und lebt mit seiner Familie im Nordwesten von München.

Titel: IFRS im Jahresabschluss und als Steuerbemessungsgrundlage – Internationalisierung der Rechnungslegung von kleineren Energieversorgern durch die Hintertür?
Datum: 01.04.2006
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 06000710 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2006, Seite 77

IFRS im Jahresabschluss und als Steuerbemessungsgrundlage – Internationalisierung der Rechnungslegung von kleineren Energieversorgern durch die Hintertür?

- von Dr. Peter Gampenrieder* und Michael Seifert**, beide München -

1. Problemstellung

In der Energiewirtschaft waren in den vergangenen Jahren nur wenige Unternehmen auf Grund von Börsenordnungen oder Gesetz verpflichtet, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Darunter fallen grundsätzlich USGenerally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und International Accounting Standards (IAS) bzw. nach der Reorganisation des Standardsetters International Financial Reporting Standards (IFRS). Mit Verabschiedung der sog. IAS Verordnung 1 durch die Europäische…

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