Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

SEMINAR

Update Besteuerung der öffentlichen Hand

mit Schwerpunktthema Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen

Unternehmereigenschaft durch die Einführung des § 2 b UStG

Referent:
StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,

Städtischer Verwaltungsdirektor a. D., ehem. Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg

Mittwoch, 21. Juni 2017 von 09:30 bis 17:00 Uhr, Dorint Hotel am Dom, Erfurt

Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die Einführung von § 2 b UStG – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Die Neuregelung führt zu einer massiven Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht, sie gilt grundsätzlich für alle Umsätze, die ab dem 1.1.2017 getätigt werden, soweit nicht im Jahr 2016 die Option gezogen worden ist, die Neuregelung bis (längstens) 31.12.2020 hinauszuziehen.

Doch auch wenn davon Gebrauch gemacht worden ist, ist die Umstellung auf die neue Systematik und die damit verbundene besondere Herausforderung, diesen Übergang erfolgreich zu bewältigen, für die nächsten Jahre nicht vom Tisch. Es empfiehlt sich vielmehr, die verbleibende Zeit zur intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik und zur steuerlichen Optimierung der steuerrelevanten Tätigkeiten zu nutzen. Ein (jederzeit möglicher) vorgezogener Umstieg kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn das neue Recht es erlaubt, Vorsteuerpotenziale zu heben, die in der bisherigen Systematik nicht zugänglich waren.

Unser praxisorientiertes Tagesseminar fokussiert die Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft, informiert über den akuten Handlungsbedarf (für Gremien und Verwaltung), würdigt das BMF-Schreiben vom 16.12.2016, gibt konkrete Handlungsempfehlungen (auch zur Risikovorsorge) und setzt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer inhaltlicher Schlaglichter.

So wird die Systematik der Besteuerung der öffentlichen Hand sowohl bezüglich der Umsatzsteuer (z.B. Chancen und Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges) als auch der Körperschaftsteuer (Behandlung von Betrieben gewerblicher Art) intensiv beleuchtet. Darüber hinaus werden die vielfältigen steuerlichen Verpflichtungen der öffentlichen Hand (unabhängig von wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft) nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, aktuellen Neuregelungen und Verwaltungsanweisungen dargestellt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung.

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